Betriebsmedizin München


Betriebsärztliche Untersuchungen

  • Alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen
  • Alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen (ehemals G-Untersuchungen)
  • Einstellungsuntersuchungen
  • In unserer Praxis am Stachus oder im Unternehmen

Kinderbetreuung und Mutterschutz

  • Beratung nach Mutterschutzgesetz
  • Beratung zum Masernschutzgesetz
  • Untersuchungen nach Biostoffverordnung
  • Pflichtvorsorge für die vorschulische Kinderbetreuung

Reise- und Telemedizin

  • Präventive Reisemedizinische Beratung für Geschäftsreisende
  • Vorsorge für Tätigkeiten in den Sub-Tropen
  • Reiseapotheke, Malariavorbeugung
  • Telemedizinische Beratung zu chronischen Erkrankungen

Persönlich und praxisorientiert


Ihr Spezialist für Betriebsmedizin

Was ist eine betriebsärztliche Untersuchung? Wieso ist die Untersuchung nötig?


Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber, welche betriebsärztliche Untersuchung in München sinnvoll und erforderlich ist. Oft werden die Vorsorgen und betriebsärztlichen Untersuchungen alle 3 Jahre wiederholt, je nach Alter und individueller Gesundheit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (ArbMedVV) regelt seit 2008 die Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen etc.. Die Verordnung ergänzt im Sinne der Individualprävention die auf Betriebsebene getroffenen Gesundheits- sowie Arbeitsschutzmaßnahmen.

Der Betriebsarzt informiert in der betriebsärztlichen Untersuchung und Vorsorge und berät die/den Mitarbeiter-in. Die/der Proband-in entscheidet über die Durchführung von betriebsmedizinischen Untersuchungsinhalten. Die betriebsärztliche Untersuchung in München sowie die Vorsorge sind immer freiwillig.

Ziele der betriebsärztlichen Vorsorge und Untersuchung sind u.a.:

  • Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Unterstützung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM Maßnahmen)

Die Beschäftigten werden individuell vom Betriebsarzt beraten sowie über Schutzmaßnahmen informiert. Die/der Beschäftigte kann sich somit präventiv besser schützen bei z.B. Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr und/ oder Infektionsrisiko.

Insgesamt lohnt sich die Präventionsarbeit im Rahmen eines nachhaltigen, strukturierten Arbeitsschutzes, da die Betriebsabläufe optimiert und Kosten reduziert werden. Verbesserte Arbeitsbedingungen und eine Wertschätzung der Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen die Motivation und Zufriedenheit aller.

Das Ergebnis unserer betriebsärztlichen Untersuchung in München sowie die Pflicht- und Angebotsvorsorge unterliegen selbstverständlich der medizinischen Schweigepflicht.

Betriebsmedizin am Stachus


Ihre Arbeitsschutzexperten

Wie läuft eine betriebsärztliche Untersuchung in München ab und wie hoch sind die Kosten ?


Die Kosten für die betriebsärztliche Untersuchung werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Eine Kostenübernahmeerklärung wird vom Arbeitgeber per Mail an die Betriebsarztpraxis gesendet. Alternativ bringt der/die Beschäftigte zum Termin eine unterzeichnete Kostenübernahme für die gewünschte betriebsärztliche Untersuchung in München mit.

Die Kosten für die betriebsmedizinische Untersuchung variieren nach dem Aufwand und der individuellen Gesundheitssituation. Eine typische betriebsärztliche Untersuchung/Vorsorge ist die G37. Die G37 ist ein Sehtest sowie eine Beratung zu Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.

Unser Team bietet das volle Spektrum der arbeitsmedizinischen Leistungen an. Im Mittelpunkt unserer Leistungen und betriebsärztlichen Untersuchungen in München steht die Gesundheit des Menschen. Gesunde Mitarbeiter sind ein wichtiger Baustein für den Unternehmenserfolg, denn sie sind zufriedener und motivierter. Durch unsere langjährige Erfahrung bei der Durchführung der verschiedensten arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Vorsorgen in München (ArbMedVV) können wir kompetent beraten.

Die betriebsärztliche Untersuchung in München, die Pflicht- und Angebotsvorsorge sowie die G-Untersuchungen werden nach folgendem Schema durchgeführt:

  • individuelle arbeitsmedizinische Beratung und Aufklärung z.B. über Datenschutz, Schweigepflicht etc.
  • Anamnese
  • allgemeine arbeitsmedizinische Untersuchung im Hinblick auf das Tätigkeitsprofil
  • technische Untersuchung: EKG, Ergometrie, Hör- Sehtest etc.
  • Biomonitoring: Laborbestimmungen falls nötig
  • Beratung und Hinweise zu Schutzmaßnahmen im Arbeitsumfeld
  • Ausstellung der Vorsorgebescheinigung

Unsere Ärzte für Betriebsmedizin München bilden sich stetig fort


Die moderne Arbeitsmedizin in München unterliegt einem stetigen Wandel. Dies erfordert Qualitätsmanagement angefangen von der Umsetzung der betriebsmedizinischen Leitlinien bis hin zum konsequenten Datenschutz um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Als unabhängiger Dienstleister im Großraum München und den angrenzenden Regionen bieten wir die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 an. Wir bieten die Regelbetreuung und die alternative Betreuung zu effektiven Konditionen an. Individualberatung zur Arbeitsmedizin in München und Betriebsmedizinische Untersuchungen in München stellen ein zentrales Element im Arbeitsfähigkeitsmanagement dar.

Dieses ist ein zentrales Element in der Betriebsmedizin. Hier finden sich grundlegende Überlegungen zum alternsgerechten Arbeiten, zur Ergonomie und zu Modellen wie dem work-ability-index WAI um die Arbeitsfähigkeit zu messen. Im weiteren Sinne gehören hierzu auch gesundes Führungsverhalten und die Einbeziehung verschiedener Faktoren wie Kompetenz und soziales Umfeld.

Betriebsärztliche Eignungsuntersuchungen und Vorsorgen


Eignungsuntersuchungen werden aufgrund unterschiedlicher Ziele und Rechtsgrundlagen getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge betrachtet. Beispiele für betriebsärztliche Eignungsuntersuchungen sind Einstellungsuntersuchungen, G Untersuchungen wie Tätigkeiten mit Absturzgefahr (G41), Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeiten (G25), Tragen von schwerem Atemschutz (G26.3, FwDV) und vieles mehr. Auch verkehrsmedizinische Untersuchungen sind Eignungsuntersuchungen auf der Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung.

Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen ist vorrangig den Interessen des Arbeitgebers zuzuordnen. Kernthema der Feststellung der Eignung ist die Frage, inwiefern von dem untersuchten Individuum eine Gefahr für Beschäftigte und Sachmittel der Firma ausgehen können. Stichworte sind gesundheitliche Voraussetzungen, Personalauswahl, Rechtssicherheit für den Arbeitgeber und die Fürsorgepflicht. Die Eignungsbescheinigung enthält keine Angeben über medizinische Daten, jedoch wird eine Aussage über die Eignung getroffen.

Demgegenüber dient die Vorsorge dem Erkennen und Verhüten von arbeitsbedingten Erkrankungen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Zentrales Ziel der entsprechenden Rechtsnorm (ArbMedVV) ist die Stärkung des Rechtes der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die sogenannte Vorsorgebescheinigung enthält keine Aussagen über Eignung oder medizinische Daten.

Beispiele für häufige Angebotsvorsorgen sind z.. Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (G37). Beispiele für häufige Pflichtuntersuchungen sind die vorschulische Kinderbetreuung (G42), Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. Asbest (G1), Benzol (G8,27..) etc..

Rechtsnormen


Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legt fest, dass der Arbeitgeber Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Das ASiG beschreibt die Aufgabenfelder und Rollen von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber lässt sich bei der Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend beraten. Selbstverständlich unterliegen die Betriebsärzte der medizinischen Schweigepflicht.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verfolgt das Ziel, die physische und psychische Gesundheit aller Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern. Als zentrales Element fordert es den Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) auf. Hierbei sind auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit mit einzubeziehen. Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können hierbei aufgrund Ihrer Fachexpertise wertvolle Hinweise liefern. Im Arbeitsschutzgesetz (ASchG) ist auch festgelegt, dass der Arbeitgeber die arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen bzw. ermöglichen muss.

Arbeitgeber müssen entsprechend der im Anhang zur ArbMedVV festgelegten Vorsorgeanlässe eine Pflichtvorsorge veranlassen oder eine Angebotsvorsorge anbieten.

Die DGUV Vorschrift 2 definiert die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsinhalte. Die verschiedenen gewerblichen Berufsgenossenschaften haben jeweils eigene DGUV Vorschrift 2 erlassen, die sich aufgrund der Branchenunterschiede insbesondere in der Zuordnung von Betriebsarten zu Betreuungsgruppen unterscheiden. Es ist daher wichtig, bei der Festlegung des Betreuungsumfangs jeweils die DGUV Vorschrift der für die Branche zuständigen Berufsgenossenschaft zugrunde zu legen.

Noch Fragen?

Wir freuen uns auf Sie!


Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Was können wir für Sie tun?


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Ihr Team von GesundArbeiten

ChIJPb1PfvZ1nkcRghTuYcu_1f0