Arbeitsmedizin & Arbeitsschutz im Großraum München

Wir kümmern uns um Ihre Gesundheit und Sicherheit!

Unsere Leistungen in der Arbeitsmedizin und im Arbeitsschutz erfolgen sowohl in unserer Praxis am Stachus als auch vor Ort in den Betrieben.

Aufbauend auf einer soliden Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützen wir Sie im Arbeitsfähigkeits- und Arbeitsschutzmanagement, damit nachhaltige präventive Strukturen entstehen.

Der betriebliche Arbeitsschutz gliedert sich in die Bereiche Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und die Gefährdungsbeurteilung – somit können wir dazu beitragen, dass Ihre Mitarbeiter-innen vor Risiken in der Arbeit geschützt sind und gesund bleiben.

Individuelle Begleitung

Praxisorientierte Betreuungskonzepte

Ob Sie ein kleines Unternehmen führen, ein individuelles Gesundheitskonzept suchen oder eine Organisation ganzheitlich begleiten lassen möchten – wir sind für Sie da. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, wie unsere Betreuungskonzepte Ihre Arbeitswelt gesünder und zukunftsfähiger machen.

  • Alle ehemaligen G-Untersuchungen
    von G1. Staub/Asbest bis G46
  • Alle Vorsorgen nach
    Arbeitsmedizinischer Vorsorge Verordnung ArbMedVV
  • Lärm (ehemals G20)
  • Verkehrsmedizin nach Fahrerlaubnisverordnung
    FeV für C-D-P-Schein
  • Beratung älterer Verkehrsteilnehmer
  • Fragestellungen rund um die Gefährdungsbeurteilung
  • Umfassende Gefährdungsbeurteilungen
  • Sicherheitstechnik mit Weitblick
  • Brandschutz auch für komplexe Fragestellungen
  • Gesundheitsökonomie als Schnittstelle
  • Evidenzbasierte Präventionsprogramme
  • Allgemeinmedizin: privatärztliche Betreuung
  • Allergologie nach Exposition von z.B. Gefahrstoffen
  • Rettungsmedizin für die Erste Hilfe Organisation

Profitieren Sie von 20 Jahren Erfahrung

Ihre Arbeitsschutzexperten

Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 2

Eine solide Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Umsetzung eines nachhaltigen betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagements. Der Arbeitgeber wird zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ aufgefordert.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis der Überprüfung zu dokumentieren. Die Dokumentationsform kann frei gewählt werden. Er kann sich bei der Gefährdungsbeurteilung durch die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit etc. beraten lassen. Die Verantwortung bleibt jedoch beim Arbeitgeber. Die Gefährdungsbeurteilung wird in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen wiederholt.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sind laut Arbeitsschutzgesetz auch die psychischen Belastungen zu berücksichtigen. Nachdem es eine Vielzahl von psychisch bedeutsamen Einflüssen gibt, und diese oft schwer objektivierbar sind, gilt es die richtige Herangehensweise für eine erfolgreiche Umsetzung zu finden.

Die Einschätzung der verschiedensten Belastungen in der Arbeitswelt, unterschiedlicher Arbeitsfaktoren im Arbeitsschutz erfordert Erfahrung und Expertise ! Hierfür stehen verschiedene Betreuungsmodelle nach DGUV Vorschrift 2 für Sie zur Auswahl.

Noch Fragen?

Wir freuen uns auf Sie!

Wir sind Ihre Experten für Gesundheitsmanagement Betriebsmedizin Verkehrsmedizin Arbeitsschutz
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Im Interesse der Qualitätssicherung unseres Angebots sind wir stolz auf unsere Mitglied- und Partnerschaften: