G 20 Untersuchung
Was ist die G 20 Untersuchung?
Die G 20 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische G-Untersuchung bei beruflicher Exposition gegenüber Lärm.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge „Lärm“ ist eine Untersuchung, die eine Schädigung des Gehörs durch Lärm frühzeitig erkennen kann, um eine ausreichende Funktionsfähigkeit des Sinnesorgans Ohr zu erhalten.
Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises gibt die DGUV Information „Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz 20“ (DGUV Information 250-418).
Wie viel kostet eine G 20 Untersuchung?
Pro Vorsorge-Untersuchung werden pauschal ca. 40-50 Euro berechnet. Hierin ist der Hörtest (Tonaudiometrie in Luftleitung (Testfrequenzen 1–6 kHz), auch Siebtest Lärm 1 genannt, enthalten sowie eine Kurzanamnese, die Besichtigung des Außenohres und eine orientierende Beratung zum Gehörschutz enthalten.
Die Preise können evtl. abweichen, falls spezielle Ergänzungsuntersuchungen (Lärm II) durchgeführt werden sollen, z.B. aufgrund von Auffälligkeiten oder spezieller Arbeitsanforderungen. Die Ergänzungsuntersuchung ist erforderlich, wenn im Siebtest der Erstuntersuchung auf mindestens einem Ohr bei mehr als einer der Testfrequenzen (1-6 kHz) ein Luftleitungshörverlust vorliegt, der größer als ein definierter Hörverlustgrenzwert ist.
G-Untersuchungen sind in der Regel Mehrwertsteuerfrei lt. den Finanzbestimmungen.
Wie lange ist die G 20 gültig?
Die Erstuntersuchung soll vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Die Erstvorsorge (erste G 20 Untersuchung) ist maximal 1 Jahr gültig. Nachfolgende Vorsorgen (G 20 Untersuchungen) sind maximal 3 Jahre gültig.
Die vorgegebenen Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird.
Hat der oder die Beschäftigte die Angebotsvorsorge ausgeschlagen, gilt für die nächste Vorsorge die Maximalfrist, sofern in der Gefährdungsbeurteilung generell keine kürzere Frist festgelegt worden ist. Führt der oder die Beschäftigte Tätigkeiten aus, die mehrere Vorsorgeanlässe der ArbMedVV betreffen, ist die kürzeste für eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge festgelegte Frist für das erneute Angebot maßgeblich.
Was untersucht ein Arbeitsmediziner?
Im Vordergrund steht die Beratung zum Gehörschutz. Bei Pflicht- und Angebotsvorsorgen werden, je nach Anforderung, folgende Untersuchungen auf freiwilliger Basis durchgeführt:
- Ärztliche Beratung und gegebenenfalls körperliche Untersuchung z.B. Besichtigung des Außenohrs
- Tonaudiometrie in Luftleitung und gegebenenfalls Knochenleitung Je nach erforderlichem Untersuchungs- und Beratungsaufwand dauert die arbeitsmedizinische Untersuchung ca. 15-30 Minuten. Damit der zeitliche Aufwand für beide Seiten gering gehalten wird, bitten wir um Mitnahme von Vorbefunden sowie von angepasstem Gehörschutz, Otoplastiken etc..
Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zur Kenntnis gebracht. Das Ergebnis der Vorsorge „Lärm“ wird nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt. Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen lediglich mitgeteilt, dass die arbeitsmedizinische Untersuchung G 20 durchgeführt wurde. Die Beratung des Arbeitgebers erfolgt unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht. Wichtige Inhalte können z. B. die Verringerung der Lärmexposition der Beschäftigten durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen (TOP Prinzip) sein.
Was wird bei der G 20 Untersuchung gemacht?
Im Vordergrund steht die Prävention. Folgende Beratungsinhalte werden im Hinblick auf das Berufsbild angesprochen:
- Wie kann man sich vor Lärm schützen?
- Welche präventiven Schutzmaßnahmen sind empfohlen?
Hierfür ist eine Untersuchung des Gehörs mittels Gehörtest (Audiometrie) erforderlich. Im Hörtest werden die einzelnen Töne auf den verschiedenen Frequenzen mit zunehmender Tonstärke angeboten. Wenn man die Töne mit der entsprechenden Lautstärke und Frequenz wahrnimmt dann drückt man immer einen Knopf – so setzt man eine Marke und es entsteht eine Hörkurve. Diese systematische Messung erfolgt für jedes Ohr getrennt. Am Ende der Untersuchung G 20 erhält man das sogenannte Audiogramm, welches das Hörvermögen für jedes Ohr einzeln abbildet und eventuelle Hörverluste aufzeigen kann. Ein möglicher Hörverlust wird dann, je nach Ursache, weiter untersucht und sollte z.B. von einem HNO Arzt weiter abgeklärt werden.
Wer zahlt die G 20 Untersuchung?
In der Regel kommt der Arbeitgeber für die Kosten der G 20 Untersuchung auf. Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.
Wer macht die G 20 Untersuchung?
Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die G 20 Untersuchung durch da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen. Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen.
Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Wann ist eine G 20 Untersuchung erforderlich?
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 20 Untersuchung) sind zu veranlassen und anzubieten wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Es wird unterschieden zwischen Pflichtvorsorgen und Angebotsvorsorgen.
Eine Gehörgefährdung durch Lärm besteht bei Beschäftigten erfahrungsgemäß in folgenden Arbeitsverfahren/-bereichen:
- Baubranche, Verputzer, Pflasterer, Zimmerer etc.
- Musiker, Sänger, Bühnenarbeiter
- Parkettverleger, Veranstaltungstechnik, Sägewerker
- Tiefbau, Straßenbau, Trockenbau etc.
Ist eine arbeitsmedizinische G 20 Untersuchung Pflicht?
Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt oder nicht muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln – bezogen auf das Arbeitsplatzprofil und die Inhalte der G 20 Untersuchung. Der Lärmexpositionspegel und die Dauer der Lärmbelastung sind die entscheidenden äußeren Einflussgrößen für die Gehörgefährdung. Die Gefahr des Entstehens von Gehörschäden besteht bei Lärmbelastungen mit Lärmexpositionspegeln ab 80 dB(A). Somit ist die Angebotsvorsorge „Lärm“ anzubieten. Wenn bei Tätigkeiten mit Lärmexposition die oberen Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden, ist die G20 Untersuchung Pflicht. Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Siehe bitte auch Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV Teil 3 Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen.
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