G 23 Untersuchung


Was ist die G 23 Untersuchung?

Die G 23 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische G-Untersuchung nach DGUV Empfehlungen. Mit ihr sollen obstruktive Erkrankungen der Atemwege, die durch allergisierende oder chemisch-irritative bzw. toxische Stoffe am Arbeitsplatz hervorgerufen oder verschlimmert werden können, ganz verhindert oder frühzeitig erkannt werden.

Soweit eine allgemeine Staubbelastung oder gar erbgutverändernde, krebserzeugende, fibrogene sowie sonstige toxische Bestandteile vorkommen, ist der entsprechende arbeitsmedizinische Grundsatz G23 laut DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Untersuchungen einzubeziehen.

Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises gibt die „Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen” nach dem DGUV Grundsatz G 23.

Was wird bei einer G 23 Untersuchung gemacht?

Im Vordergrund des Untersuchungsumfangs zur G23 steht die arbeitsmedizinische Beratung, um Atemwegserkrankungen präventiv zu verhindern. Folgende Untersuchungen werden auf freiwilliger Basis durchgeführt: Ärztliche Beratung, körperliche Untersuchung (z. B. Auskultation der Lunge, Messung der Lungenfunktion)

Mit unserem modernen Messgerät für Spirometrie können sehr gute orientierende Messungen vorgenommen werden.

Die Spirometrie ist ein medizinisches Verfahren zur Untersuchung der Lungenfunktion im Rahmen der G 23. Mit ihr wird das Luftvolumen gemessen, das man nach tiefer Einatmung mit voller Kraft aus den Lungen wieder ausstoßen kann. Dies muss man gegebenenfalls mehrfach wiederholen.

Der Test für die Untersuchung nach G 23 z. B. im Rahmen der DGUV Vorschrift 2 Betreuung dauert einige Minuten, da man die Durchführung bespricht und eine gute Mitarbeit entscheidend für ein aussagekräftiges Ergebnis ist.

Die Spirometrie ist ein nicht-invasives, einfaches Messverfahren, das von unserem arbeitsmedizinischen Assistenzpersonal durchgeführt wird.

Spirometrische Lungenfunktionstests als Bestandteil des G23 Untersuchungsumfangs dienen zur Diagnose von Atemwegserkrankungen wie Asthma und chronischen Lungenkrankheiten. In der Arbeitsmedizin findet die Spirometrie zum Beispiel Anwendung hinsichtlich der Beurteilung, ob sich Angestellte für das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) (z. B. einem Atemschutzgerät) eignen.

Ein wichtiger Wert bei der Spirometrie ist die Ermittlung des

  • FEV: „Forced Expiratory Volume”. Die FEV1 entspricht dem Volumen, das innerhalb der ersten Sekunde ausgeatmet wird.

Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zur Kenntnis gebracht. Das Ergebnis der Vorsorge wird nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt.

Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen lediglich mitgeteilt, dass die arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt wurde.

Die Beratung des Arbeitgebers erfolgt unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht. Zu den wichtigen Inhalten zählen z. B. die Verringerung der Lärmexposition der Beschäftigten durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen (TOP Prinzip).

Die Durchführung der Spirometrie ist entscheidend:

Positionierung:
Die diagnostische Spirometrie wird im Sitzen, besser noch im Stehen durchgeführt. Solange die Probanden aufrecht sitzen, ist die Lungendynamik fast die gleiche wie im Stehen. Das Sitzen hat den Vorteil, zusätzliche Sicherheit zu bieten, falls es dem Probanden schwindelig wird. Beide Füße des Probanden sollten flach auf dem Boden stehen, um die Belastung der Bauchmuskeln zu minimieren und das nach unten pressen mit maximaler Ausatmung zu erleichtern. Zudem sollte das Kinn der Testperson leicht angehoben sein, um die Atemwege so weit wie möglich zu öffnen (bis auf die Nasenlöcher, die verschlossen werden sollten). Da die Technik und die Anstrengungen für zuverlässige Ergebnisse wichtig sind, ist es entscheidend, dass der Proband / die Probandin gut angeleitet wird.

Ist die G 23 Untersuchung Pflicht?

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt.

Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt oder nicht, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungs-beurteilung ermitteln – bezogen auf das Arbeitsplatzprofil, die Arbeitsumgebung etc..

Wann mache ich die G 23 Untersuchung?

Eine G23 Untersuchung im Rahmen der Rechtsnorm ArbMedVV im Sinne einer Vorsorgeuntersuchungen ist sinnvoll, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit können sehr gute Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zu Arbeitsbedingungen geben. Die Betriebsärzte können individuell beraten und die entsprechenden Untersuchungsinhalte mit Zustimmung des Probanden / der Probandin durchführen. Erfahrungsgemäß sind in folgenden Arbeitsverfahren/-bereichen G23 Untersuchungen erforderlich bei Exposition zu:

  • Allergenquellen, z. B. Mehlstaub, Getreide- und Futtermittelstäube etc.
  • Chemische Industrie, z.B. Metallstaub, Reizgase etc.
  • Lösemittel

Wie lange ist die G 23 Untersuchung gültig?

Die Vorsorge nach G23 ist maximal 3 Jahre gültig. Verschiedene Faktoren (Alter, Nikotinabusus oder Atemwegserkrankungen und Medikation etc.) werden im Hinblick auf die Tätigkeit für die arbeitsmedizinische Einschätzung herangezogen. Insofern kann bei guter Fitness oder gut eingestellten Vorerkrankungen der Nachuntersuchungszeitraum für die G 23 Vorsorgeuntersuchung bei maximal 3 Jahren liegen. Falls jedoch gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit haben, ist der Nachuntersuchungszeitraum evtl. kürzer anzusetzen. In diesen Fällen ist eine präventive Beratung wichtig, um Gesundheitsgefahren für die Probandin / den Probanden abzuwenden.

Wie viel kostet die G 23 Untersuchung?

Die Kosten für die G23 Untersuchung / Vorsorge variieren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand.

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