G 24 Untersuchung
Was ist die G 24 Untersuchung?
Die G 24 Untersuchung ist eine der arbeitsmedizinischen G-Untersuchungen für Personen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Hauterkrankungen haben.
Häufig besteht Feuchtarbeit oder längerfristiges Tragen von Handschuhen. Auch eine Exposition/Hautkontakt mit irritativ oder sensibilisierenden Stoffen kann ein Auslösekriterium darstellen.
Hautkrankheiten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung die am häufigsten gemeldeten (Berufs-) Erkrankungen. Somit besteht weiterhin sehr großer Handlungsbedarf zielgerichtet präventiv zu beraten.
Zwei wichtige Definitionen sind in diesem Zusammenhang nach TRGS 401 zu nennen:
- Hautkontakt ist der direkte Kontakt der Haut mit Flüssigkeiten, Pasten, Feststoffen, einschließlich der Benetzung der Haut mit Spritzern oder der Kontakt mit kontaminierter Arbeitskleidung oder kontaminierten Oberflächen. Zum Hautkontakt zählt auch der Kontakt von Aerosolen, Gasen und Dämpfen mit der Haut.
- Feuchtarbeit sind Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil der Arbeitszeit Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen oder häufig oder intensiv ihre Hände reinigen.
Wie viel kostet eine G 24 Untersuchung?
Pro Vorsorge-Untersuchung werden pauschal ca. 30-45 Euro berechnet. Die Preise können evtl. abweichen falls spezielle weiterführende Beratungen erforderlich sind, z.B. das Hautarztverfahren.
Wie lange ist die G 24 gültig?
Die Erstuntersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Die zweite Vorsorge muss spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst bzw. angeboten werden.
Die vorgegebenen Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Nachfolgende Vorsorgen (G 24 Untersuchungen) sind maximal 3 Jahre gültig.
Hat der oder die Beschäftigte die Angebotsvorsorge ausgeschlagen, gilt für die nächste Vorsorge die Maximalfrist, sofern in der Gefährdungsbeurteilung generell keine kürzere Frist festgelegt worden ist. Führt der oder die Beschäftigte Tätigkeiten aus, die mehrere Vorsorgeanlässe der ArbMedVV betreffen, ist die kürzeste für eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge festgelegte Frist für das erneute Angebot maßgeblich
Wer zahlt die G 24 Untersuchung?
Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.
Was untersucht ein Arbeitsmediziner?
Im Vordergrund steht die Beratung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei Pflicht- und Angebotsvorsorgen werden je nach Anforderung folgende Untersuchungen auf freiwilliger Basis durchgeführt:
- Anamnese zum Arbeitsplatzprofil / Hautbelastungen
- Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) z.B. Auswahl der geeigneten Handschuhe.
- Hauterscheinungen im zeitlichen Zusammenhang mit arbeitsbedingten Einwirkungen
Das Ergebnis der G 24 Untersuchung z.B. ob eine Hauterkrankung vorliegt oder nicht wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt.
Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung „lediglich“ mitgeteilt, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der arbeitsmedizinischen Beratung war.
Um lange Heilverläufe und einen hohen Leidensdruck zu vermeiden, wurde zur Frühintervention bei arbeitsbedingten Hauterkrankungen das sogenannte Hautarztverfahren eingeführt. Hierbei wird eine dermatologische Überprüfung bei einem Dermatologen eingesteuert, damit individuelle Hautschutzberatungen und Hautschutzseminare der Berufsgenossenschaft besucht werden können.
Arbeitsmedizinische Untersuchung G 24 – was wird gemacht?
Oft stellt sich die Frage: ,,Arbeitsmedizinische Untersuchung G 24 – was wird gemacht?’’. Im Vordergrund steht die Prävention. Nach einer Untersuchung der exponierten Hautareale im Hinblick auf das Berufsbild werden die individuellen Präventionsmaßnahmen besprochen. Im Rahmen der Vorsorge ist die Beratung das wichtigste Element.
Wer trägt die Kosten für den Betriebsarzt?
In der Regel kommt der Arbeitgeber für die Kosten der G 24 Untersuchung auf. Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.
Wer macht die G 24 Untersuchung?
Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die G 24 Untersuchung durch, da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen.
Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen.
Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Wann ist eine G 24 Untersuchung erforderlich?
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 24 Untersuchung) sind zu veranlassen / anzubieten wenn die Gefährdungsbeurteilung entsprechende Auslösekriterien ergibt.
In Pflegeberufen sind z.B. Handekzeme ein sehr wichtiges Berufsrisiko für die Beschäftigten. Die Ursachen werden unterschätzt – oft sind es Wasser und Seife, die die Haut angreifen, sowie das Schwitzen in Schutzhandschuhen. Die gesunde Barrierefunktion der Haut hängt von einem intakten Wasser-Fett-Film ab. Ständiger Wasserkontakt trocknet die Haut aus und der schützende Film auf der Haut wird abgewaschen und die Fette zwischen den Hautzellen gehen verloren. Die Hornzellen quellen auf und die natürliche Schutzfunktion ist dadurch geschwächt und anfälliger für Schadstoffe und Infektionserreger.
Hier können basale Schutzmaßnahmen – regelmäßiges Hände-Eincremen und Handschuhe-Tragen – helfen, Hautbeschwerden zu verringern oder zu vermeiden. Vermeiden Sie zusätzlich Stress und Zeitdruck – denn dadurch kommen Schutz und Pflege der exponierten Handflächen manchmal zu kurz.
Ist eine arbeitsmedizinische G 24 Untersuchung Pflicht?
Ob eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge vorliegt oder nicht, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln – bezogen auf das Arbeitsplatzprofil und die Inhalte der G 24 Untersuchung.
Wenn von Beschäftigten Feuchtarbeit von regelmäßig zwei / vier Stunden oder mehr je Tag durchgeführt wird ist der Grundsatz G 24 als Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu veranlassen.
Siehe bitte auch Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV Teil 1 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
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