G 26 Untersuchung
Was ist die G 26 Untersuchung?
Nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gibt dieser Grundsatz Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Untersuchungen zur Feststellung, ob bei Personen gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von Atemschutzgeräten bestehen. Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises gibt die DGUV Information „Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26.
Nach DGUV ist eine Beratung hinsichtlich der besonderen Bedingungen des Einsatzes unter Atemschutz einschließlich Berücksichtigung der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungs-Beurteilung erforderlich.
Generell kann man die G26 Untersuchung als Eignungsuntersuchung (z.B. Feuerwehr) oder als Vorsorge durchführen, je nach Gefährdungsbeurteilung.
Insbesondere für Tätigkeiten als Feuerwehrangehörige (sb. DGUV Informationen) ist eine hohe körperliche Belastbarkeit unumgänglich, da Menschen in akuter Notsituation auf fremde Hilfe angewiesen sind und sich auf die Einsatzfähigkeit verlassen können müssen.
Die Hilfeleistung findet zeitkritisch unter schwierigsten Bedingungen statt. Dem sich hieraus ergebenden Anspruch soll die regelmäßige Untersuchung gerecht werden. Dabei ist die Wahrung der schutzwürdigen Belange des Untersuchten zu beachten.
Weitere Informationen sind in den DGUV Regeln zu entnehmen. Bei Verwendung von Atemschutzgeräten können Belastungen auftreten, zum Beispiel durch:
- Gerätegewicht,
- Atemwiderstand/Atemarbeit,
- Totraumvergrößerung,
- Gerätetechnik,
- Tragedauer
Generell gibt es einige Erkrankungen, welche die Eignung als Geräteträger unabhängig von der Geräteklasse einschränken können:
- allgemeine Körperschwäche
- Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen, Anfallsleiden Erkrankungen des Nervensystems
- Alkoholmissbrauch oder anderes Suchtverhalten
- Trommelfellperforation
- Zahnvoll-Prothesen bei Einsatz eines Mundstücks
- Erkrankungen der Atmungsorgane
- Verminderung der Lungenfunktion
- Herz-, Kreislauf-, Blutdruckerkrankungen
- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Hauterkrankungen, Augenkrankheiten
- Gehörverlust
Wie viel kostet eine G 26 Untersuchung?
Die Kosten für die G26 Untersuchung / Vorsorge variieren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand.
Wie lange ist die G 26 gültig?
Die erste G26 Untersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist maximal 3 Monate gültig. Nachfolgende Vorsorgen sind maximal 12 Monate und danach 3 Jahre gültig. Gegebenenfalls gelten weitere präventive Empfehlungen und Fristen. S.b. AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" sowie Altersbeschränkungen (><50 Jahre).
Die Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird.
Die medizinische Eignungsuntersuchung oder Vorsorge (G26) muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Die Untersuchungsintervalle für die G26 Untersuchung z.B. bei der Feuerwehr richten sich u.a. auch nach dem Alter des Geräteträgers und der Art des verwendeten Atemschutzgerätes.
- bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten
- bei Personen über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten bei Geräten mit maximal 5 kg Gewicht, vor Ablauf von 12 Monaten bei Geräten über 5 kg Gewicht
Außerdem kann ein zusätzlicher Eignungstest im Rahmen bestimmter Arbeitsanforderungen notwendig werden:
- auf Veranlassung des zuständigen Arztes
- bei Erkrankungen von mehr als sechs Wochen Dauer
- bei mehrmaliger Erkrankung eines Geräteträgers innerhalb eines halben Jahres
- bei Hinweisen auf gesundheitliche Bedenken
- auf Wunsch des Arbeitnehmers
Wer zahlt die G 26 Untersuchung?
Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für die G-Untersuchungen mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.
Was untersucht ein Arbeitsmediziner?
Im Vordergrund des G26.3 Untersuchungsinhaltes steht die Beratung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei Pflicht- und Angebotsvorsorgen werden je nach Anforderung folgende Untersuchungskomponenten auf freiwilliger Basis durchgeführt:
- Ärztliche Beratung und gegebenenfalls körperliche Untersuchung
- Labor: Blut (kleines Frühstück vor Blutabnahme ist empfohlen und erlaubt), Urin, Stuhlproben, Biomonitoring
- EKG, Ergometrie
- Hörtest (Audiometrie)
- Lungenfunktion
- Sehtest
Je nach erforderlichem G26 Untersuchungs-Ablauf dauert die arbeitsmedizinische Untersuchung ca. 30-45 Minuten. Damit der zeitliche Aufwand für beide Seiten gering gehalten wird, bitten wir um Mitnahme des evtl. vorhandener Vorbefunde.
Im Rahmen der Feuerwehrdienstverordnung wird bei der G26.3. die Eignung für das Tragen von schwerem Atemschutz festgestellt.
Was wird bei der G 26 Untersuchung gemacht?
Im Vordergrund steht die Prävention. Die persönliche Schutzausrüstung sowie die individuelle Gesundheitsprävention im Arbeitsumfeld werden besprochen.
Die arbeitsmedizinische Beratung während der G26 Untersuchung erfolgt aufgrund der Arbeitsplatzsituation und den Untersuchungsergebnissen individuell. Die Beschäftigten werden über die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchung Informiert.
Wer trägt die Kosten für den Betriebsarzt?
Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für die G 26 Untersuchung mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.
Wer führt die G 26 Untersuchung durch?
Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die G 26 Untersuchung durch, da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen.
Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Wann ist eine G 26 Untersuchung erforderlich?
Da Atemschutzgeräte ihre Träger über die normalen Anstrengungen hinaus belasten, muss vor dem Einsatz filtrierender Atemschutzgeräte eine medizinische Eignungsuntersuchung durchgeführt werden. Die medizinische Untersuchung nach dem Grundsatz 26 der Berufsgenossenschaften überprüft, ob der Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen unter den gegebenen Bedingungen am Arbeitsplatz mit dem Gesundheitszustand des Anwenders vereinbar ist.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen und leitet die arbeitsmedizinische Auslösekriterien ab.
Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht?
Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt oder nicht muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln – bezogen auf das Arbeitsplatzprofil und die Inhalte der G 26.2 oder G26.3 Untersuchung.
Bei Geräten mit weniger als 3kg Gewicht und ohne Atemwiderstand, Fluchtgeräten oder Selbstrettern ist eine Eignungsuntersuchung evtl. nicht verpflichtend, dennoch sollte eine G26.1 Untersuchung angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel Schlauchgeräte oder gebläseunterstützte Filtergeräte mit Haube oder Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann.
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