G 3 Untersuchung
Was ist die G 3 Untersuchung?
Die G3 Untersuchung gibt laut DGUV Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Untersuchungen, um Erkrankungen, die durch Bleialkyle entstehen können, zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.
Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises gibt die DGUV Information eine „Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 3.
Der Umgang mit Gefahrstoffen wie Blei erfordert aufgrund der unterschiedlichen Auswirkungen auf die Gesundheit die Einhaltung allgemeiner und spezieller Schutzmaßnahmen. Ganz besondere Vorsicht ist bei KMR-Stoffen (auch CMR) geboten. Hierunter werden krebserzeugende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Stoffe (kurz KMR-Stoffe) zusammengefasst.
Was wird bei einer G 3 Untersuchung gemacht?
Im Vordergrund der G 3 Untersuchung (Bleialkyle) ist die Feststellung der Vorgeschichte (allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden) und das Biomonitoring (z. B. Urinstatus, großes Blutbild, spezifische Marker für Bleialkyle).
Ist die G 3 Untersuchung Pflicht?
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen, wenn die jeweilige Gefährdungsbeurteilung dies ergibt. Insbesondere bei folgenden Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten ist mit einer Exposition gegenüber Bleialkylen zu rechnen:
- Befüllen und Entladen von Tankfahrzeugen und Kesselwagen
- Reinigen von Kesselwagen, Tanks und Rohrleitungen, die mit Bleitetramethyl oder Bleitetraethyl oder verbleiten Vergaserkraftstoffen befüllt waren
- Wartung und Reparatur von Zapfanlagen verbleiter Vergaserkraftstoffe auf Flughäfen
- Reparaturarbeiten an treibstoffführenden Teilen von Flugzeugen
- Tankstellensanierung mit möglichem Hautkontakt
- Werkstätten (Wartung von Fahrzeugen mit bleihaltigen Kraftstoffen, z. B. Oldtimer)
Ob eine Pflichtvorsorge zur G 3 Untersuchung vorliegt, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln – bezogen auf das Arbeitsplatzprofil und die Inhalte der G Untersuchungen, nachfolgend der G 3 Untersuchung.
Wer zahlt die G 3 Untersuchung?
Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.
Wer macht eine G 3 Untersuchung?
Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die G 3 Untersuchung durch, da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomische und arbeitshygienische Fragen. Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Bringt die G 3 Untersuchung Risiken mit sich?
Alle Untersuchungsinhalte der G 3 Untersuchungen werden mit dem Probanden / der Probandin abgesprochen. Neben der Beratung erfolgt eine freiwillige Untersuchung.
Was passiert mit den Ergebnissen der G 3 Untersuchung?
Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht, dem Arbeitgeber wird lediglich mitgeteilt, dass die G 3 Untersuchung durchgeführt wurde.
Was sollte man noch über die G 3 Untersuchung wissen?
Die G 3 Untersuchung erfordert spezielles Wissen bezüglich Biomonitoring und es ist sehr hilfreich, die Arbeitsplatzumgebung zu kennen.
Als Hintergrund zur G 3 Untersuchung: An dieser Stelle ist die Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe (KMR-Stoffe) des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV zu erwähnen. Die Liste enthält CMR-Stoffe, die entweder gemäß Tabelle 3 des Anhangs VI der CLP-Verordnung entsprechend eingestuft sind oder in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ oder in der TRGS „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach GefStoffV“ verzeichnet sind.
Zusätzlich sei das Merkblatt zu Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen erwähnt. Eine interessante Stelle wird im Folgenden zitiert: „II. Aufnahme und Wirkungsweise in Staub-, Rauch- oder Dampfform werden Blei oder seine Verbindungen hauptsächlich über die Atemwege aufgenommen. Die Konzentration und Verweildauer im Blut kreisender Bleiverbindungen und ihre Löslichkeit in den Körpersäften sind für die Erkrankung maßgebend. Die Bleialkyle haben infolge ihrer Lipoidlöslichkeit eine besondere Affinität zum Gehirn und anderen lipoidreichen Organen.
Besonders werden der Porphyrinstoffwechsel, die Blutbildungsstätten, der Verdauungstrakt, das Gefäßsystem sowie das zentrale und periphere Nervensystem betroffen. Blei wird als relativ stabiles Bleiphosphat in Knochen abgelagert und u. U. dort wieder mobilisiert. Vorübergehende Anreicherung in Leber, Milz und Nieren ist möglich. Die Ausscheidung erfolgt in Stuhl und Urin. „Dem Ergebnis der eingehenden Arbeitsanamnese kommt besondere Bedeutung zu, zumal die "Bleierkrankung" bei Fehlen von charakteristischen Befunden Symptome aufweist, wie sie bei vielen anderen Erkrankungen ebenfalls vorkommen. Die Ergebnisse exakter Laboratoriums-Untersuchungen können besonders wertvoll sein, dürfen aber in ihrer Bedeutung für die Diagnostik nicht überschätzt werden, insbesondere dann nicht, wenn klinische Erkrankungszeichen fehlen.“
Eine weitere interessante Information entstammt der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA European Food Safety Authority), Diese wurde als unabhängige wissenschaftliche Risikobewertungsbehörde gegründet, mit dem Ziel einer verbesserten Lebensmittelsicherheit in der EU zu gewährleisten. In einem Gutachten zu Blei in Lebensmitteln (2010) wurde keine Wirkungsschwelle zu gesundheitlichen Schädigungen gefunden. Insbesondere aufgrund der neurotoxischen Wirkungen von Blei auf das sich entwickelnde Nervensystem gelten z. B. schwangere bzw. stillende Frauen als besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppe.
Einen weiteren Hinweis liefert das Bundesministerium für Ernährung auf seiner Webseite. „Aus der sogenannten Verzehrstudie des BfR ergibt sich, dass eine gesundheitliche Gefahr durch die Bleibelastung im Wild nur in Jägerhaushalten oder bei Vielverzehrern und dort nur für die Risikogruppe gebärfähige Frauen und Kinder besteht.“
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