G 37 Untersuchung


Was ist die G 37 Untersuchung?

Die G 37 Untersuchung gehört zu den G-Untersuchungen und beugt visuellen Belastungen z.B. Augenbrennen bei der Tätigkeit am Bildschirm vor. Die arbeitsmedizinische Untersuchung G 37 "Bildschirm-Arbeitsplätze" beurteilt das Sehvermögen und die Beschäftigten werden zu geeigneten Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz beraten. Zusätzlich wird eine Beratung der Beschäftigten in weiteren Gesundheitsfragen bei der Bildschirmarbeit angeboten, z.B. bei orthopädische Beschwerden.

Die Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (G 37 Untersuchung) ist die am häufigsten durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge in Deutschland.

Laut der DGUV Information 250-007 sind folgende Definitionen zu berücksichtigen:

Ein Bildschirmgerät ist ein Bildschirm zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung, ungeachtet des Darstellungsverfahrens.

Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät, der ausgestattet sein kann mit Einrichtungen zur Erfassung von Daten, Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer Arbeitsaufgaben zur Verfügung steht, Zusatzgeräten oder Elementen, die zum Betreiben oder Benutzen des Bildschirmgerätes gehören, oder sonstigen Arbeitsmitteln. Einbezogen wird auch die unmittelbare Arbeitsumgebung.

Ein Beschäftigter an einem Bildschirmarbeitsplatz ist jeder, der gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil seiner normalen Arbeit einen Bildschirm benutzt. Unter „gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil der normalen Arbeit“ sind Arbeiten zu verstehen, die z. B. ohne Bildschirm nicht zu erledigen sind.

In diesem Zusammenhang soll kurz auf die Begrifflichkeiten Telearbeitsplatz und Mobiles Arbeiten eingegangen werden, da hier in der Regel Bildschirmarbeit geleistet wird.

  • Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich um einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich von Beschäftigten. Das Unternehmen hat für die notwendige Ausstattung zu sorgen und die Dauer der Telearbeit, ist definiert. Seit der letzten Novellierung der Arbeitsstättenverordnung sind die Rahmenbedingungen der Telearbeit in dieser Verordnung verankert.

  • Mobiles Arbeiten ist Arbeiten von unterschiedlichen Orten aus wie Zug, Restaurant, Park – oft mit dem Notebook. Oft sind es Beschäftigte im Außendienst und füllen Pausen zwischen Kundenbesuchen oder auf Dienstreis. Auch zu Hause ist mobiles Arbeiten möglich, wenn es nur kurzfristig und vorübergehend ausgeübt wird.

Wie viel kostet eine G 37 Untersuchung?

Pro Vorsorgeuntersuchung werden pauschal ca. 50-60 Euro berechnet. Die G 37 Untersuchung ist in der Regel Mehrwertsteuerfrei lt. den Finanzbestimmungen.

Wie lange ist die G 37 gültig?

Die Erstuntersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist maximal 1 Jahr gültig. Nachfolgende Vorsorgen (G 37 Untersuchungen) sind maximal 3 Jahre gültig. Nachfolgende Vorsorgen (G 37 Untersuchungen) sind maximal 3 Jahre gültig.

Die Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird.

Wer zahlt die G 37 Untersuchung?

Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Was untersucht ein Arbeitsmediziner?

Im Vordergrund steht die Beratung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zur Kenntnis gebracht. Das Ergebnis des Sehtestes z.B. ob eine Fehlsichtigkeit vorliegt oder nicht wird somit nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt. Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung lediglich mitgeteilt, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der arbeitsmedizinischen Beratung war.

Was wird bei der G 37 Untersuchung gemacht?

Im Vordergrund steht die Prävention. Folgende Beratungsinhalte werden im Hinblick auf das Berufsbild angesprochen: Neben einer allgemeinen Anamnese und Arbeits-Anamnese wird ein Sehtest durchgeführt. Der Inhalt der G 37 Untersuchung hat als Grundlage einen Sehtest. Der Sehtest überprüft orientierend Mindestanforderungen bezüglich

  • Sehschärfe für die Ferne – immer mit der vorhandenen Sehhilfe
  • Sehschärfe für den Bildschirmabstand
  • das räumliches Sehen sowie Stellung und Beweglichkeit der Augen und den Farbensinn

Trägt der/die Probandin eine Brille oder Kontaktlinsen, wird der Sehtest mit vorhandener Korrektur durchgeführt. Der Sehtest erfolgt an jedem Auge einzeln. Bei Arbeitsaufgaben mit besonderen Anforderungen an das Sehvermögen können zusätzliche Untersuchungen erforderlich werden. Die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien führt zu neuen Arbeitsformen und zu neuen Endgeräten sowie Ein- und Ausgabeformen. Dies wird bei einer individuellen Beratung mitberücksichtigt.

Wer trägt die Kosten für den Betriebsarzt?

In der Regel kommt der Arbeitgeber für die Kosten der G 37 Untersuchung auf. Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers mit. Alternativ können Sie die Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.

Wer macht die G 37 Untersuchung?

Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die G 37 Untersuchung durch da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen. Auch arbeitsmedizinische Assistent-innen können den Sehtest als delegationsfähige Leistung durchführen. Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.

Wann ist eine G 37 Untersuchung erforderlich?

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 37 Untersuchung) sind anzubieten, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies ergibt.

Was ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille korrigiert das Sehvermögen, um am Bildschirm gut arbeiten zu können. Wenn während des Arbeitstages Ermüdungserscheinungen der Augen auftreten wie Augentränen, dann könnte ein unzureichend korrigiertes Sehvermögen zu Grunde liegen. Die Notwendigkeit einer geeigneten Bildschirmbrille muss somit mit einem Augentest festgestellt werden. Im Rahmen der G 37 Untersuchung kann der Augenarzt, je nach Fallkonstellation und erforderlichen Abläufen, unterstützen. Grundsätzlich trägt die am Bildschirm arbeitende Person dieselbe Brille wie im alltäglichen Leben (Universalbrille), wenn eine Korrektion von Brechungsfehlern erforderlich ist. Für die Bedarfsermittlung einer speziellen zusätzlichen Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille) und die sinnvolle Anpassung an den Arbeitsplatz sind folgende Parameter erforderlich:

  • der Abstand zum Monitor und dessen Größe
  • die Arbeitsaufgabe
  • und spezielle Messwerte z.B. Akkomodationsbreite etc.

Die im erforderlichen Umfang entstehenden Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin. Über die Höhe der Kosten sollte vorab Einvernehmen zwischen Arbeitgeber/Arbeitgeberin und Beschäftigten hergestellt werden; s.b. auch ArbMedVV oder Hinweise der VBG, des Freistaates Bayern etc.)

Ist eine arbeitsmedizinische G 37 Untersuchung Pflicht?

Die G37 Untersuchung ist keine Pflicht-Vorsorge. Ob eine Angebotsvorsorge vorliegt, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Siehe bitte auch Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV Teil 4 Sonstige Tätigkeiten – Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Nach ArbMedVV sind den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

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