G 39 Untersuchung
Was ist die G39 Untersuchung?
Die G39 Untersuchung gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Untersuchungen, um Erkrankungen, die durch Schweißrauchexposition entstehen können, zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.
Schweißrauche bestehen oft aus Partikeln, die alveolengängig sind – also die Lungenbläschen erreichen können und bei ungünstigen Bedingungen Lungenschädigungen herbeiführen können. Dies muss durch präventive Schutzmaßnahmen verhindert und reduziert werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wie die G39 Untersuchung sind beim Schweißen und Trennen von Metallen zu veranlassen, wenn die Schweißrauchkonzentration bestimmte Werte überschreitet; jedoch sind sie auch anzubieten, wenn diese Konzentration eingehalten wird.
Oft ist es schwierig die Luftgrenzwerten bei Schweißtätigkeiten zu ermitteln oder Messdaten liegen nicht vor. In diesen Fällen muss die Gefährdung und somit die Indikation für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G39 ermittelt werden um präventiv entsprechende Schutzmaßnahmen etc. ableiten zu können. Hierfür sind die Dauer der Schweißtätigkeit, die Art des Schweißens, die Art der Absaugeinrichtung etc. erforderlich. In der Schweißrauch-zusammensetzung gibt es oft eine Leitkomponente die aufgrund der Menge und der gesundheitlichen Wirkung dominiert. Die Arbeitsplatzgrenzwerte und biologischen Grenzwerte etc. sind hierbei wichtige Informationen für die G39 Untersuchung.
Soweit eine allgemeine Staubbelastung (allgemeiner Staubgrenzwert), erbgutverändernde, krebserzeugende, fibrogene oder sonstige toxische Bestandteile (stoffspezifische Grenzwerte) vorkommen, sollten die entsprechenden DGUV Grundsätze zusätzlich zur G39 Untersuchung einbezogen werden.
Darüber hinaus enthält die G39 Untersuchung ergänzende Untersuchungshinweise, wenn eine Exposition gegenüber aluminiumhaltigen Schweißrauchen vorliegt, um Gesundheits-beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen.
Die G39 Untersuchung berücksichtigt beim Tragen von Atemschutzgeräten zusätzliche G-Untersuchungen. Z.B. werden Eignungsuntersuchungen wie die G25 in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen.
Insofern erfordert eine gesamtheitliche Einstufung von Schadstoffen in der Schweißtechnik das heranziehen von vielen Parametern.
Zunehmend werden sogenannte Filtertürme zusätzlich eingesetzt, um belastete Luft anzusaugen und zu filtern. Wichtige Hinweise gibt z.B. auch die entsprechenden TRGS, DGUV Informationen oder Hinweise von Fachverbänden. Hier werden häufig verwendete Schweißverfahren beurteilt und Emissionsgruppen zugeordnet.
Die Wirksamkeit der getroffenen, kombinierten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ist durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Ermittlungsmethoden vor Inbetriebnahme des Arbeitsplatzes und dann regelmäßig innerhalb von festgelegten Fristen zu überprüfen.
Wie viel kostet eine G 39 Untersuchung?
Die Kosten für die G39 Untersuchung / Vorsorge variieren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand hinsichtlich des Schweißverfahrens, der Zusatzstoffe etc..
Wie lange ist die G 39 gültig? Wer zahlt die G 39 Untersuchung?
Die Erstuntersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist maximal 1 Jahr gültig. Nachfolgende Vorsorgen sind maximal 6 Monate und dann 1-3 Jahre gültig. Gegebenenfalls gelten weitere präventive Empfehlungen z.B. bei Aluminiumschweißen.
Die Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird.
Hat der oder die Beschäftigte die G39 Untersuchung im Sinne einer Angebotsvorsorge ausgeschlagen, gilt für die nächste Vorsorge die Maximalfrist, sofern in der Gefährdungsbeurteilung generell keine kürzere Frist festgelegt worden ist. Führt der oder die Beschäftigte Tätigkeiten aus, die mehrere Vorsorgeanlässe der ArbMedVV betreffen, ist die kürzeste für eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge festgelegte Frist für das erneute Angebot maßgeblich
Was untersucht ein Arbeitsmediziner?
Im Vordergrund steht die Beratung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei Pflicht- und Angebotsvorsorgen werden je nach Anforderung folgende Untersuchungen auf freiwilliger Basis durchgeführt:
- Ärztliche Beratung und gegebenenfalls körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung etc.
- Labor: Blut, Urin, Stuhlproben
- EKG, Ergometrie
- Lungenfunktion
- Sehtest
Je nach erforderlichem Untersuchungs- und Beratungsaufwand dauert die arbeitsmedizinische G39 Untersuchung ca. 30 Minuten. Damit der zeitliche Aufwand für beide Seiten gering gehalten wird, bitten wir um Mitnahme des evtl. vorhandener Vorbefunde. Dem Arbeitgeber wird auf der sogenannten Vorsorgebescheinigung lediglich mitgeteilt, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der arbeitsmedizinischen Beratung/G39 Untersuchung war; medizinische Inhalte dürfen nicht weitergegeben werden und unterliegen der Schweigepflicht.
Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und somit der G39 Untersuchung.
In der Arbeitsmedizinischen Regel „Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen“ wird auf die präventive Impfung hingewiesen. Insofern ist es sinnvoll den Impfpass zur G39 Untersuchung mitzubringen (Dokumentation, Beratung).
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind den Beschäftigten in der G39 Untersuchung anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist und der oder die betroffene Beschäftigte nicht bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.
Was wird bei der G 39 Untersuchung gemacht?
Im Vordergrund steht die Prävention. Die persönliche Schutzausrüstung sowie die individuelle Gesundheitsprävention im Arbeitsumfeld werden in der G39 Untersuchung besprochen.
Wer trägt die Kosten für den Betriebsarzt?
Bitte bringen Sie eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für die G39 Untersuchung mit. Alternativ können Sie die G39 Untersuchung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler durchführen lassen.
Wer macht die G 39 Untersuchung?
Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin führen die G39 Untersuchung durch da diese Arztgruppen qualifiziert sind für arbeitsphysiologische, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen. Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und folgen der ärztlichen Schweigepflicht.
Wann ist eine G 39 Untersuchung erforderlich?
Bei relevanter Schweißrauchkonzentration muss eine Angebots- oder Pflichtvorsorge angeboten werden. In der Gefährdungsbeurteilung wird die Schweißrauchkonzentration als ein Auslösekriterium für die G39 Untersuchung ermittelt.
Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht?
Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt oder nicht muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln – bezogen auf das Arbeitsplatzprofil und die Inhalte der G 39 Untersuchung.
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