Sicherheitstechnik


Persönlich und praxisorientiert – auch bei komplexen Fragestellungen


Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit. Sie ist damit Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, das Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fordert.

Das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zählt zu den unverzichtbaren Unterstützungsprozessen eines Unternehmens, in erster Linie aus humanen Gründen, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht: Unfälle und berufsbedingte Krankheiten kosten sowohl die Unternehmen als auch die Gesellschaft viel Geld.

Empirische Befunde weisen darauf hin, dass Mängel bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz häufig gleichzeitig mit Mängeln in der Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu beobachten sind, also auf Probleme der betrieblichen Organisation und Führung schließen lassen (z. B. Schliephacke 2008).

Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter (betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, bis herauf zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat) Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, kann persönlich straf- und zivilrechtlich belangt werden. Unser Ziel ist es, Sie präventiv zu beraten und die Arbeit, die Prozesse und Abläufe sicherer zu gestalten.

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